Fr. Mrz 29th, 2024

Eine nicht zu unterschätzende Unfallursache

Goslar – Diese Situation dürften die meisten Kraftfahrer bereits erlebt haben: Tief stehende Nachmittagssonne, unerwartet wird man von ihr geblendet, sieht für Augenblicke nichts, fährt aber quasi „im Blindflug“ weiter und ist anschließend erleichtert, dass es „nochmal gutgegangen“ ist. Denn Blendung durch Sonne ist ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko. Was viele dabei nicht wissen, ist, dass im Falle eines Unfalls es nicht als Entschuldigung akzeptiert wird, man sei geblendet gewesen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Fahrweise angepasst war.

Insbesondere im Herbst kommt es häufig vor, dass die Sonne sehr tief steht. Das ist vorzugsweise morgens und am Nachmittag bis frühen Abend der Fall. Autofahrer können dadurch urplötzlich so geblendet werden, dass ihnen die Sicht geraubt wird. Solche Situationen treten besonders häufig in Kurven, auf Kuppen oder hinter einem Tunnel bzw. einer Unterführung auf. Dann ist erst einmal „Schicht mit Sicht“. Solchermaßen in ihrem Blickfeld eingeschränkte Fahrer nehmen vielfach keine Verkehrszeichen oder Ampeln – und im schlechtesten Fall auch keine anderen Verkehrsteilnehmer mehr wahr, seien es Autos, Zweiräder oder Fußgänger. Auf solche Augenblicke der Blendung können somit Unfälle folgen.

Laut ADAC ist grell blendendes Sonnenlicht tatsächlich die häufigste Ursache von witterungsbedingten Unfällen. Zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschaden, die der Witterung geschuldet sind, haben demnach als Ursache Blendung. Weder Nebel noch Glätte noch Sturm bedingen somit so viele Verkehrsunglücke wie eben tief stehende Sonne. Der Verkehrsclub beziffert für das Jahr 2020 die Zahl der Unfälle mit Personenschaden wegen tief stehender Sonne auf insgesamt 2.823. Damit ging die Zahl dieser Unfälle zwar gemessen am Vorjahr (2019: 3.219) nochmals zurück, wie der ADAC feststellt. Doch Unfälle durch blendende Sonne passierten immer noch rund achtmal häufiger als Unfälle infolge von Nebel.

Nach den Erkenntnissen von Verkehrssicherheitsexperten schätzen jedoch viele Autofahrer das Unfallrisiko, das von Blendungen durch tief stehendes Sonnenlicht ausgeht, erheblich falsch ein. Das macht sich demnach dadurch bemerkbar, dass bei Einschränkungen der Sicht durch Nebel die Fahrweise meist den Witterungsbedingungen angepasst wird, insbesondere durch geringeres Tempo. Das ist bei Blendungen durch Sonne oft nicht der Fall, nicht zuletzt deshalb, weil solche Einschränkungen der Sicht meist so plötzlich auftreten, dass man gar keine Möglichkeit hat, sich rechtzeitig darauf einzustellen. Und wer dann vor Schreck heftig abbremst, hat im ungünstigsten Fall das nachfolgende Auto in seinem Kofferraum.

Wie lässt sich nun solchen Unfällen vorbeugen? Zunächst einmal, niemand ist grundsätzlich dagegen gefeit, plötzlich durch tief stehende Sonne in der Sicht behindert zu werden. Doch wer ein paar simple Tipps beachtet, kann seine Ausgangsposition für eine solche Situation deutlich verbessern. So gilt zunächst, wie für alle witterungsbedingten Einschränkungen der Verkehrssicherheit: vorausschauend fahren, Geschwindigkeit anpassen und ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden halten. Außerdem sollte die eigene Konzentration hochgehalten werden. Denn bei solchen Sichtbedingungen kann es auch passieren, dass das Auto vor einem abrupt bremst – weil der Fahrer geblendet ist. Dann heißt es, selbst schnell reagieren.

In Bezug auf die angepasste Geschwindigkeit sollte man sich verdeutlichen, dass ein Fahrzeug, das mit 50 km/h unterwegs ist, in einer Sekunde knapp 14 Meter Strecke zurücklegt. Das bedeutet für einen geblendeten Fahrer mindestens 14 Meter Blindflug. Dieser kann im ungünstigen Fall auch deutlich länger dauern. Was in dieser kurzen Zeit, aber auf der vergleichsweise langen Strecke alles passieren kann, mag sich jeder selbst ausmalen …

Ausgesprochen hilfreich bei blendender Sonne sind saubere Autoscheiben. Denn Schmutz und Schmiere auf dem Glas können die Blendung noch verstärken. Auf einer dreckigen Frontscheibe tendieren die Wischer zudem dazu, Streifen und Schlieren hervorzurufen. Deshalb ist auch auf die Funktionstüchtigkeit der Scheibenwischerblätter zu achten. Und da zu einer richtigen Reinigung der Frontscheibe häufig auch Wischwasser erforderlich ist, sollte der entsprechende Tank im Motorraum ebenfalls regelmäßig gecheckt werden.

Eine weitere Empfehlung hält der ADAC für jene Fahrer bereit, die gern „sportlich“, sprich im Sitz nahezu liegend unterwegs sind. Wenn man zu tief sitzt, kann die Sonne unter der Sonnenblende hindurchscheinen – und blenden. Deshalb ist eine möglichst aufrechte Sitzposition ratsamer.

Wer nun annimmt, sich bei einem Unfall auf die Beeinträchtigung der Sicht durch tief stehende Sonne herausreden zu können, irrt. Denn nach § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat man bei tief stehender Sonne – ebenso wie bei Nebel – sein Tempo den Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Dies bedeutet konkret, dass man bei Sichtbehinderung – auch wegen Sonnenblendung – seine Geschwindigkeit soweit zu verringern hat, dass man auf der Strecke, die zu überblicken ist, jederzeit zum Stehen kommen kann (siehe § 3 Absatz 1 Satz 4 StVO). In Extremfällen kann somit Schrittgeschwindigkeit oder auch kurzes Anhalten gefordert sein. – Recherche-Tipp im Goslar Institut

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