Freising: Ein Bündnis aus Kommunen, Landkreis, Anwohnern und Umweltschützern klagt gegen das dauerhafte Baurecht für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München.
Im September hatte das Luftamt Südbayern erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss für eine zusätzliche Piste nicht nach einer Zehn-Jahres-Frist abläuft. Er gilt demnach auf unbestimmte Zeit. Dagegen wollen die Kläger nun gerichtlich vorgehen. Es seien grundlegende rechtsstaatliche Standards missachtet worden. Das Bündnis kritisiert außerdem, dass Betroffene an den Entscheidungen nicht beteiligt waren. Der Bund Naturschutz, Eigentümer eines Grundstücks, auf dem gebaut werden soll, sieht darüber hinaus keinen Bedarf für eine weitere Start- und Landebahn. – BR