Berlin: Das Bundesfinanzministerium hat eine Neuregelung der Besteuerung von Renten angekündigt.
Staatssekretär Bösinger zufolge ist eine Möglichkeit, die für 2025 geplante volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge zeitlich vorzuziehen. Das Ministerium reagiert damit auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs. Dieser hatte die geltende Übergangsregelung für verfassungskonform erklärt und die Klagen von Rentnern abgewiesen. Zugleich warnte das oberste Finanzgericht aber vor einer überhöhten Besteuerung künftiger Rentner. Konkret verlangten die Richter, dass bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente der Grundfreibetrag sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung außen vor bleiben müssen. – BR