Do.. Jan. 23rd, 2025

München: Der Bund Naturschutz hat wie angekündigt vor dem Verwaltungsgerichtshof Klage gegen die umstrittene bayerische Wolfsverordnung eingereicht.

Landeschef Mergner erklärte, die Verordnung sei nicht vereinbar mit deutschem und europäischem Naturschutzrecht. Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem 1. Mai die neue Wolfsverordnung in Kraft gesetzt, die den Abschuss von Wölfen erleichtert. Wölfe dürfen demnach abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden – wenn sie beispielsweise über mehrere Tage in einem Umkreis von 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, oder von Gebäuden und Stallungen gesehen werden. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wolfsverordnung nicht mit geltendem Bundes- und EU-Recht vereinbar ist. – BR

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