Berlin: Bund und Länder haben sich beim Migrationsgipfel auf die künftige Aufteilung der Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verständigt. Wie Bundeskanzler Scholz nach dem Treffen erklärte, wird der Bund eine jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro für Menschen zahlen, die in Deutschland erstmals einen Asylantrag stellen.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten einigten sich mit dem Kanzler außerdem darauf, die Leistungen für Asylbewerber einzuschränken. Sie sollen künftig sogenannte Analogleistungen in Höhe der Sätze der regulären Sozialhilfe erst nach 36 und nicht mehr nach 18 Monaten bekommen. Geplant ist auch die Einführung einer Bezahlkarte, entsprechende Vorschläge soll eine Arbeitsgruppe bis Ende Januar erarbeiten. Asylverfahren sollen den Beschlüssen zufolge künftig deutlich schneller abgearbeitet werden. Die erste Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge soll demnach im Regelfall nach sechs Monaten vorliegen, ein Gerichtsverfahren in erster Instanz ebenfalls nach sechs Monaten abgeschlossen sein. Bei Bewerbern aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent sollen Behörden und Gerichte nur drei Monate Zeit bekommen. Die Bundesregierung will außerdem prüfen, ob Asylverfahren künftig auch in in Transit- oder Drittstaaten außerhalb Europas möglich sind. An den Grenzkontrollen zur Schweiz, Tschechien, Polen und Österreich will man zunächst weiter festhalten. – BR