Berlin: Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Diese sehen die Abkehr von der Bezahlung nach Fallpauschalen vor.
Stattdessen werden die Kliniken künftig vor allem durch Vorhaltepauschalen bezahlt. Das bedeutet, dass sie allein schon für das Vorhalten medizinischer Leistungen Geld erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kliniken eine entsprechende Versorgungsqualität nachweisen können. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte nach dem Bund-Länder-Gespräch, dies werde erheblichen wirtschaftlichen Druck von den Krankenhäusern nehmen. Patienten könnten nun sicher sein, nur die Behandlungen zu bekommen, die medizinisch nötig seien. Die Reform komme einer Revolution gleich. Für die Eckpunkte stimmten in der Runde 14 Bundesländer. Bayern votierte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich. Die Reform soll zum 1. Januar umgesetzt werden. – BR