Sa. Apr 20th, 2024

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten befassen sich an diesem Donnerstag mit der eskalierenden Corona-Situation. Ein Beschlussvorschlag für das Bund-Länder-Treffen sieht Verschärfungen vor. Das sind die wichtigsten Einzelheiten.

Berlin – Beim Corona-Gipfel am Donnerstag soll es angesichts der steigenden Inzidenzen um Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gehen. Dem BR und weiteren Medien liegt ein Beschlussvorschlag für das Treffen vor. Demnach sind deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte geplant. Laut Nachrichtenagentur Reuters wurde das Papier von den Unions-geführten Bundesländern ausgearbeitet, laut „Bild“ war auch das Kanzleramt beteiligt.

2G und 2G plus
Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen sollen dem Entwurf zufolge flächendeckend in Deutschland die 2G-Regeln eingeführt werden. Im Papier heißt es: „Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen – insbesondere in Innenräumen, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.“

Dort, wo die Hospitalisierungsrate einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, soll sogar 2G plus gelten. Einen konkreten Schwellenwert nennt der Entwurf allerdings nicht. Geimpfte und Genesene müssten dann zusätzlich einen Test vorweisen. Die Maßnahme soll „vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars“.

3G-Regel in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht soll im Öffentlichen Personennahverkehr und Zügen die 3G-Regel eingeführt werden. Dabei fordern die Länder auch Hilfe des Bundes, geht aus dem Papier hervor. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie dann bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Weitergehende Maßnahmen für Hotspots
Im Entwurf heißt es: „Die Länder werden bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land (Hotspot) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und – im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten – erforderliche Maßnahmen ergreifen.“

Die Maßnahmen werden in dem Papier nicht näher definiert. Die Ampel-Koalition will den Katalog aber im neuen Infektionsschutzgesetz eindämmen. Möglich sind demnach etwa Kontaktbeschränkungen und Auflagen für Veranstaltungen, jedoch zum Beispiel keine Ausgangssperren und Schulschließungen. Berichten zufolge wäre es aber theoretisch für die Länder noch möglich, Lockdown-Maßnahmen bis zum Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November zu verhängen.

Hilfen für Impfzentren gefordert
In dem Entwurf wird nicht nur ein neuer Appell fürs Impfen gefordert. Der Bund soll auch zusagen, die Impfzentren „und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 30. April 2022 finanziell zu unterstützen“.

Tägliche Testpflicht in den Pflegeheimen
In Alten- und Pflegeheimen sollen künftig „alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen.“ Um die Leistungen des Pflegepersonals anzuerkennen, soll es wieder einen Pflegebonus geben. Auch sollen Pflegekräfte künftig besser bezahlt werden, dies dulde keinen weiteren Aufschub.

Homeoffice-Pflicht
Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden. Es bedürfe einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genese, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Der Arbeitgeber soll dies täglich kontrollieren – und soll dazu über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen.

Kostenlose Masken
Der Bund werde den Ländern und Kommunen bei Bedarf FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen, heißt es in dem Entwurf weiter.

Besonderes Augenmerk auf Kinder
„Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder haben besonders unter den Folgen der Pandemie gelitten. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind“, heißt es in dem Entwurf. Bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verpflichten sich Bund und Länder, die Belange von Kindern und Jugendlichen besonders zu beachten. Weiterhin soll in Schulen regelmäßig getestet werden – bestmöglich durch Lolli-Pool-PCR-Testungen.

Wirtschaftshilfen werden verlängert
„Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) über den 31. Dezember 2021 hinaus um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen.“ Auch die fortgesetzte Gewährung eines Entschädigungsanspruchs von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen, wird unterstützt.

Strikte Kontrolle und höhere Bußgelder
Die beschriebenen Schutzmaßnahmen könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie verlässlich eingehalten werden, heißt es. Dies erfordere eine strikte Kontrolle etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. Hier stünden die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung. Die Länder würden die Bußgeldrahmen anheben, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.

Hilfe von Bundeswehr und Technischem Hilfswerk
Kurzfristig soll auch über eine Verlängerung des Ende 2021 auslaufenden Rettungsschirms für den ÖPNV verhandelt werden. Die Kosten für die Bürgertests soll ebenfalls der Bund tragen. Der Bund soll zudem wieder Hilfe der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerkes anbieten.

Verlängerung der epidemischen Lage auf dem Prüfstand
Umstritten dürfte bei dem Treffen von Kanzlerin Angela Merkel mit den 16 Ministerpräsidenten sein, dass die Länderchefs den Bundestag auffordern sollen, das Ausrufen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu prüfen. Merkel und die Union wollen eine Verlängerung der epidemischen Lage über den 25. November hinaus. SPD, Grüne und FDP lehnen dies ab und wollen stattdessen das Infektionsschutzgesetz reformieren.  – BR

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