Fr. Mrz 29th, 2024

Karlsruhe: Die Bundesanwaltschaft war in den 1950er Jahren durchsetzt von Juristen mit NS-Vergangenheit.
Das geht aus einer Untersuchung im Auftrag des Generalbundesanwalts hervor, die heute als Buch erscheint. Demnach waren drei Viertel der Mitarbeiter im höheren Dienst der Behörde Mitglied der NSDAP. Das galt zeitweise für nahezu alle Bundesanwälte und Oberstaatsanwälte. Über die individuelle Schuld der Mitarbeiter sagte die Studie nichts aus. Aber die Historiker ziehen das Fazit: Einen Bruch mit der NS-Vergangenheit hat es nicht gegeben.  – BR

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