Di. Apr 23rd, 2024

München: Der Bundesfinanzhof verhandelt seit dem Vormittag darüber, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist.
Ein Ehepaar hatte gegen die Abgabe geklagt, weil die Grundlage dafür nach dem Ende des Solidarpakts entfallen sei. Der Klägervertreter argumentierte, in Wirklichkeit sei der Soli seit 2021 eine zusätzliche Einkommensteuer für Spitzenverdiener. Dem hätte aber der Bundesrat zustimmen müssen. Das Finanzamt und das Finanzgericht Nürnberg hatten die Sonderabgabe in dieser Form als rechtmäßig angesehen. Vor Gericht kam dafür aber keine Unterstützung mehr vom Bundesfinanzministerium. Dessen Ressortchef Lindner plädiert für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. – BR

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