Karlsruhe: Das Münchner Urteil gegen den NSU-Helfer André Eminger vom Juli 2018 bleibt bestehen.
Der Bundesgerichtshof wies am Mittwoch in Karlsruhe die Revisionen des Generalbundesanwalts und des Angeklagten zurück. Zur Begründung hieß es, es gebe keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung durch das Oberlandesgericht. Damit sind alle Urteile rechtskräftig, die das OLG München nach vierjähriger Beweisaufnahme zur rechtsextremen Zelle namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ gesprochen hat. Eminger bekam seinerzeit zweieinhalb Jahre Haft wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Von dem Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord wurde er aber freigesprochen. Die Mitwisserschaft war ihm nach Überzeugung der Richter nicht nachzuweisen. Gegen diesen Teilfreispruch richtete sich die Revision des Generalbundesanwalts. – BR