Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Mordfall Walter Lübcke bestätigt.
Das Urteil vom vergangenen Jahr ist damit rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer nannte es „rechtsfehlerfrei“. 2019 war Walter Lübcke auf seiner Terrasse sitzend aus nächster Nähe erschossen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Täter, Stephan Ernst, im vergangenen Jahr zu lebenslanger Haftstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann Stephan Ernst nach seiner Haft in Sicherheitsverwahrung kommen. Heute sagte der Richter dazu, Walter Lübcke sei arg- und wehrlos gewesen. Umstritten ist darüber hinaus die Rolle des zweiten Angeklagten Markus H.. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte ihn vom Tatvorwurf der Beihilfe freigesprochen. Auch dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof heute. – BR