So. Sep 8th, 2024

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof geht gegen Mogelpackungen vor. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nach einer Entscheidung der Karlsruher Richter nicht optisch über die Füllmenge eines Produkts getäuscht werden.

Im konkreten Fall ging es um ein Waschgel für Herren der Firma L’Oreal. Die Mogelpackung unterstellte demnach, dass die Packung komplett gefüllt war. Tatsächlich war sie das nur zu Zweidrittel. Dem Gericht zufolge ist das eine unlautere Täuschung von Kunden und daher unzulässig. – BR

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