Bonn: Das Bundeskartellamt hat jetzt auch ein Verfahren gegen den Internetriesen Google eingeleitet.
Wie die Behörde mitteilte, geht es vor allem um die marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb. Kartellamtspräsident Mundt verwies auf die vielen digitalen Dienste wie die Google-Suchmaschine, das Videoportal Youtube, den Kartendienst Google Maps, das Betriebssystem Android oder den Chrome-Browser. Ein zweites Verfahren beschäftigt sich mit den Google-Konditionen zur Datenverarbeitung. Das Geschäftsmodell baue auf den User-Daten auf, das sei ein strategischer Vorteil. Hintergrund sind die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne. Deshalb ermittelt das Kartellamt auch gegen Facebook und Amazon. – BR