Di. Mrz 19th, 2024

München: Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.
Wie Gesundheitsminister Holetschek mitgeteilt hat, haben die drei Länder dafür ein Rechtsgutachten von der Augsburger Universität angefordert. Sie werfen Lauterbach vor, mit seinen Plänen zu weit in die Zuständigkeit der Bundesländer hineinregieren zu wollen. Holetschek betonte, Krankenhausplanung ist Ländersache. Man wolle nun wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt. Bayern fürchtet als Konsequenz aus der Reform um die ausreichende Klinikversorgung vor allem auf dem Land. – BR

Kommentar verfassen