Berlin: Nach dem Streit um das Heizungsgesetz dürfte das Vorhaben der Bundesregierung heute die letzte formelle Hürde nehmen.
Der Bundesrat berät am Vormittag darüber. Sofern die Länderkammer nicht den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anruft, gilt das Gesetz als gebilligt. Bayern fordert dies zu tun. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse gilt der Schritt für Beobachter aber als unwahrscheinlich. Mit dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz – so die offizielle Bezeichnung – will die Bundesregierung das Heizen in Deutschland klimafreundlicher gestalten – und zwar durch einen langfristigen Austausch der Öl- und Gasheizungen. So soll ab dem kommenden Jahr jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz soll aber erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. – BR