Berlin – Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen bedrohen immer wieder auch wichtige Infrastruktur in Deutschland. Um zum Beispiel Energieversorger, Wasserwerke oder Verkehrsunternehmen besser abzuschirmen, hat der Bundesrat das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen.
Es macht Unternehmen strengere Vorgaben ihre Anlagen zu schützen. Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen, müssen künftig Risikoanalysen vornehmen und Schutzpläne vorlegen. Dazu können technische Sicherungen wie Zäune und Alarmanlagen gehören, aber auch die Notstromversorgung der Anlagen. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeldet werden. Viele Details müssen noch per Rechtsverordnung geregelt werden. – BR
