Fr. Apr 19th, 2024

Berlin: Die Bundesregierung hat den Nachzug von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf der Flucht erleichtert.
Damit will sie die Vorgaben mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs umsetzen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Die Richter in Luxemburg hatten unter anderem geurteilt, dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt werden dürfe, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden ist. – BR

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