Berlin: Die Bundesregierung will im Kartellrecht die Beweispflicht umkehren. Künftig müssen die Mineralölkonzerne laut einem Gesetzentwurf vorab sachlich begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen wollen.
Wie ein Regierungssprecher mitteilte, sollen Tankstellen außerdem den Preis nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen – nämlich um 12.00 Uhr. Preise zu senken ist demnach jederzeit erlaubt. Der Gesetzentwurf ging gestern in die Ressortabstimmung und wurde parallel auch dem Bundestag zugeleitet. Er soll möglichst innerhalb einer Woche beschlossen werden. Für den Vollzug sollen die Bundesländer zuständig sein. Das Gesetz soll zudem zunächst zeitlich befristet bis zum Sommer gelten. Auslöser für die Änderungen ist, dass die Benzinpreise nach Ausbruch des Iran-Krieges sehr schnell gestiegen sind, Senkungen an den Ölmärkten aber nicht rasch nachvollzogen werden. – BR
