Kassel – Bundessozialgericht weist Beschwerden über Bürgergeld-Höhe zurück:
Trotz des Preisschubs durch die Coronapandemie und den Ukraine-Krieg seien die Regelleistungen im Jahr 2022 nicht zu gering gewesen, heißt es in der Begründung. Geklagt hatten eine alleinerziehende Mutter aus Brandenburg, ein Arbeitsloser aus Westfalen und ein Ehepaar aus Baden-Württemberg. – BR