So.. Feb. 9th, 2025

Berlin: Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz nachgebessert.

Er billigte am Abend ein Gesetz der Ampel-Koalition, das erstmals einen Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC am Steuer festlegt – dieser liegt bei 3,5 Nanogramm. Dieser Wert ist Experten zufolge vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und der Führerscheinentzug. Neu ist auch, dass der Konsum von Cannabis mit einem Alkoholverbot einhergeht. Bei Verstößen im Straßenverkehr droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. – Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig verboten. – BR

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