Fr. Mrz 29th, 2024

Berlin – Der Bundestag hat Erleichterungen für Geimpfte und Covid19-Genesene bei den Pandemiebeschränkungen auf den Weg gebracht. Das Parlament stimmte für eine Verordnung, die Ausnahmen unter anderem bei Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vorsieht. Für vollständig Geimpfte und genesene Menschen sollen zahlreiche Corona-Beschränkungen entfallen. Dafür stimmten die schwarz-rote Regierungskoalition, Grüne und Linke. Die AfD votierte dagegen.

Der FDP gingen die Ausnahmen für Geimpfte nicht weit genug, weshalb sie sich der Stimme enthielten. Die Liberalen fordern auch die Möglichkeit, gemeinschaftlich Sport treiben zu können und Restaurants und Hotels für Geimpfte zu öffnen, worüber am Nachmittag in einer Aktuellen Stunde noch einmal debattiert werden soll

Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten
Für Geimpfte und Genesene sollen auch automatisch die Erleichterungen gelten, die bisher Menschen mit negativen Coronatests vorbehalten sind. Sie dürften aktuell also etwa ohne zusätzlich Test zu machen zum Friseur. Wenn sie Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, müssen Geimpfte und Genesene auch nicht mehr in Quarantäne. Und: auch Ausgangsbeschränkungen wie die nächtliche Ausgangssperre gelten für Geimpfte und Genesene künftig nicht mehr.

Keine Änderung gibt es bei den bekannten „AHA-Regeln“: Auch wer den erlösenden Pieks bereits zweimal bekommen hat, muss bei Einkaufen weiter Maske tragen und Abstand halten.

Auch Sozialkontakte sind wieder verstärkt möglich
Für die menschliche Nähe besonders wichtig: vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen sich wieder unbeschränkt treffen. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie künftig nicht mitgezählt werden. Das heißt: auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen können sich zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.

Das bekannte Familienmitglieder-Zählen geht damit in eine neue Runde. So steht zum Beispiel einem Familientreffen von Mama, Papa und Kind mit allen vollständig geimpften Großeltern nichts mehr in Wege – und ein noch nicht geimpfter Onkel darf auch noch ins Haus. Was nichts daran ändert, dass virologisch gesehen Begegnungen im Freien auch weiterhin die erste Wahl sind.

Neuregelung betrifft derzeit gut zehn Millionen Menschen direkt
„Genesen“ im Sinne des Gesetzes ist, wer eine Corona-Infektion, die nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, vollständig überstanden hat. Als „vollständig geimpft“ gelten Menschen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung. Laut Robert Koch-Institut (RKI) haben inzwischen 8,6 Prozent der Bevölkerung (rund 7,1 Millionen Deutsche) ihre zweite Impfdosis erhalten. Die Zahl der Covid-19-Genesenen liegt laut RKI bei 3,1 Millionen Menschen seit Beginn der Pandemie vor mehr als einem Jahr.

„Grundrechtseinschränkungen nicht mehr begründbar“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach Geimpfte das Coronavirus kaum noch übertragen – weshalb Grundrechtseinschränkungen für diese Gruppen nicht mehr begründet werden könnten. Nach Druck aus den Bundesländern hatte die Bundesregierung die Verordnung schneller als zunächst geplant auf den Weg gebracht. Am Dienstag billigte das Bundeskabinett die Regelung im sogenannten Umlaufverfahren. – BR

Kommentar verfassen