Berlin: Minderjährige, die im Ausland verheiratet werden, werden in Deutschland künftig besser geschützt.
Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Demnach sind Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen unter 16 ist, weiterhin unwirksam. Allerdings soll diese Person Unterhaltsansprüche gegen den Partner geltend machen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, beim Schutz vor Kinderehen nachzubessern. Bundesjustizminister Buschmann sagte, auch künftig blieben solche Verbindungen von Minderjährigen verboten, weil sie der deutschen Werteordnung widersprächen. – BR