Mi. Apr 24th, 2024

München – Der Bundestag hat Verschärfungen für Kaffeefahrten beschlossen und damit eine Initiative Bayerns zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgegriffen. Dazu betonte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber heute in München:
„Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Wirtschaftliche Schäden und Gesundheitsgefahren durch ungeeignete Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte, die Verbrauchern bei Kaffeefahrten oft angeboten werden, werden damit weiter reduziert. Ich freue mich, dass jetzt Verschärfungen kommen, die Bayern bereits seit Jahren gefordert hat. Es muss Schluss damit sein, dass Menschen auf Kaffeefahrten mit überteuerten Angeboten für oft nutzlose Produkte abgezockt werden. Wenn sich ein Anbieter nicht an die Regeln hält, drohen künftig empfindliche Sanktionen.“

Mit dem Paket aus Vertriebsverboten für Finanzprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte, einer Verzehnfachung des Bußgeldrahmens und der Erfassung von Kaffeefahrten in Nachbarländer wird das neue Gesetz unseriösen Anbietern künftig einen Riegel vorschieben. „Besonders erfreulich ist, dass der Bundestag entsprechend dem bayerischen Vorschlag auch den Vertrieb von Finanzprodukten bei Kaffeefahrten untersagt hat. Bei diesem Thema ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Häufig verbirgt sich hinter großen Renditeversprechen nur ein großes finanzielles Risiko“, so Glauber.

Das neue Gesetz sieht bei Kaffeefahrten insbesondere zum Schutz älterer Verbraucher in Zukunft verschiedene Vertriebsverbote vor. Außerdem werden Schlupflöcher für Verkaufsveranstaltungen im Ausland und Anbieter mit Sitz außerhalb Deutschlands geschlossen. Ein entscheidender Aspekt ist die Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht oder gegen Vertriebsverbote um den Faktor 10. Damit können Verstöße gegen die Anzeigepflicht zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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