Sa.. März 7th, 2026

Berlin – Unternehmen müssen sich bei öffentlichen Aufträgen künftig meist an Tariflöhne halten: Das hat der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen.

Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass Bund, Länder, Gemeinden und sonstige öffentliche Einrichtungen ihre Aufträge ab einem gewissen Volumen nur an Firmen vergeben dürfen, die ihren Mitarbeitern Arbeitsbedingungen nach Tarif bieten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Lieferverträge und alle Aufträge der Bundeswehr. Bundesarbeitsministerin Bas sprach nach der Abstimmung von einem guten Tag für den fairen Wettbewerb. Unternehmen befürchten jedoch mehr Bürokratie. – Der Bundestag berät heute noch über eine Vielzahl von Themen, unter anderem über eine Reform der privaten Altersvorsorge und die Luftsicherheit. – BR

Kommentar verfassen