Mi. Apr 24th, 2024

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht an Kitas und Schulen bestätigt. Die Grundrechtseingriffe sind der Entscheidung zufolge nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar.
Die Entscheidung des Gesetzgebers, wonach der Schutz besonders gefährdeter Menschen vorgeht, sei gerechtfertigt. Gesundheitsminister Lauterbach sagte, das sei eine gute Nachricht für Eltern und Kinder. Da eine Masernerkrankung lebensgefährlich sei, sei es die Aufgabe des Staates, Infektionen etwa in Kitas zu vermeiden. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßte die Entscheidung. Alle anderen Maßnahmen für eine höhere Impfquote hätten nicht gefruchtet, erklärte Präsident Fischbach. Mehrere Familien hatten gegen die Impfpflicht Klagen eingereicht. Das Verfassungsgericht wies diese jetzt endgültig ab. – BR

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