Sa. Dez 7th, 2024

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gibt heute seine Entscheidung zur Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen bekannt.

Die Impfpflicht wurde im März 2020 eingeführt, um den allgemeinen Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Kitabesuch seither nur mit Impf- oder Immunitätsnachweis möglich. Die Masernimpfpflicht gilt auch für Beschäftigte in Kitas und für Schulkinder. Zwei Elternpaare von Kitakindern hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. In einem Eilvefahren hat das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht bereits bestätigt. – BR

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