Sa. Apr 20th, 2024

München – Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro monatlich vorläufig genehmigt. Die eigentlich schon für Januar geplante Anhebung hatte Sachsen-Anhalt blockiert – für das Gericht eine Verletzung der Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro im Monat vorläufig genehmigt. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt. Es ging bei der Entscheidung um Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr, den Beitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen.

Sachsen-Anhalt habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt und damit verfassungswidrig gehandelt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht. Es bestehe eine „konkrete verfassungsrechtliche Handlungspflicht jedes einzelnen Landes“, um die Rundfunkfinanzierung sicherzustellen. Der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro gilt nun rückwirkend zum 20. Juli – „bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung durch die Länder“, wie das Bundesverfassungsgericht betont. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Rundfunkbeitrag steigt erstmals seit Jahren
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und beträgt 17,50 Euro pro Monat. In den Jahren zuvor lag er auch schon höher, bei 17,98 Euro. Zum Jahreswechsel 2020/2021 hätte der Beitrag auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Mit der Erhöhung soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.

Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten konnte, fehlte allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff (CDU), hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Dabei ging es auch um die Forderung, den Stellenwert der Berichterstattung aus Ostdeutschland zu erhöhen. Mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte Haseloff aber keine gemeinsame Sache machen. Weil alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, wurde die Erhöhung damit vorerst blockiert.

Gericht: Rundfunkfreiheit dient der Meinungsbildung
Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem nun veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli: In Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Und weiter: „Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.“

Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für diese Aufgaben gegeben sind, argumentieren die Richter. „Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit.“

Eilanträge der Sender zunächst abgewiesen
Kurz vor Weihnachten wiesen die obersten Verfassungsrichter Deutschlands noch Eilanträge ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Die Verfassungsbeschwerden der Sender seien „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, argumentierte das Gericht zwar damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen.

Seit einer Reform 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag die einstige Rundfunkgebühr. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender – und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines „Rundfunkempfanggeräts“ für die Gebührenpflicht entscheidend sein kann. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich. Der Rundfunkbeitrag wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt.

Wildermuth: „Starkes Signal für die Rundfunkfreiheit“
BR-Intendantin Katja Wildermuth zeigte sich erfreut über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieser sei „ein starkes Signal für die Rundfunkfreiheit und gibt auch uns als BR die notwendige Planungssicherheit“, teilte sie mit. „Unabhängig davon steht der BR weiterhin vor den Herausforderungen des laufenden Konsolidierungskurses sowie der crossmedialen Transformation.“ Eine bedarfsgerechte Finanzierung sei dafür eine unverzichtbare Grundlage, betonte Wildermuth.

Die BR-Intendantin stellte klar: „Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstrichen, Vielfalt und Orientierung in der unübersichtlichen digitalen Informationswelt zu bieten und dadurch Fake News und Filterblasen entgegenzuwirken. Auch das ist eine klare Botschaft.“

Buhrow: „Begrüßen eindeutige Entscheidung“
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro. „Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen“, sagte Buhrow. „Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit.“

Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen, sagte Buhrow. Er betonte auch, dass man weiter die laufende Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Auftrags konstruktiv begleiten und mitgestalten werde. Buhrow ist nicht nur ARD-Vorsitzender, sondern auch Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR). Kritik an der Entscheidung kam von der AfD. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt“, sagte Tino Chrupalla, einer der beiden Parteivorsitzenden. Es sei Zeit für die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlmodell.

ZDF-Intendant: „Stärkt die Unabhängigkeit“
„Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, erklärte dagegen ZDF-Intendant Thomas Bellut. „Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten.“ Im Jahr 2020 nahm der Beitragsservice insgesamt 8,11 Milliarden Euro ein. An die ARD-Anstalten gingen rund 5,7 Milliarden Euro, an das ZDF rund 2 Milliarden Euro und knapp 232 Millionen Euro an das Deutschlandradio. Knapp zwei Prozent des Beitrags erhalten die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind. – BR

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