Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes vorerst gestoppt.
Die Richter gaben damit einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann statt. Er hatte argumentiert, wegen der kurzen Beratungszeit seien seine Mitwirkungsrechte verletzt. Die Koalitionsfraktionen hatten dem Bundestag am vergangenen Freitag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vorgelegt – eine Woche später und damit vor der parlamentarischen Sommerpause sollten diese eigentlich beschlossen werden. Das Gericht schrieb für das Gesetz aber keine Mindest-Beratungszeit vor. Damit muss nun der Bundestag entscheiden, wie der weitere Zeitplan aussieht. Als möglich gilt, dass er zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammenkommt, die eigentlich nach diesem Freitag beginnt – oder dass der Beschluss auf die Zeit ab September vertagt wird. – BR