Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute noch einmal mit dem sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Karlsruhe will urteilen, ob das Gesetz im Sommer 2023 übereilt beschlossen wurde.
Laut der Vorsitzenden Richterin geht es um die Frage, ob es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Beratungen von Gesetzentwürfen gibt. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Heilmann hatte geklagt, weil er seine Rechte als Parlamentarier verletzt sieht: Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung im Parlament wurden noch umfangreiche Änderungen am Heizungsgesetz vorgelegt. Aus Heilmanns Sicht war deshalb nicht genug Zeit für Beratung und Prüfung geblieben. Er wandte sich damals an Karlsruhe und ließ die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause per Eilantrag stoppen. – BR
