So.. Feb. 9th, 2025

Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen den umstrittenen bayerischen Kreuzerlass abgewiesen. Das heißt, dass der Freistaat die Kreuze, die seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude hängen müssen, nicht entfernen muss.

Zur Begründung hieß es, die Vorschrift sei eine bloße Verwaltungsanordnung und verletze deshalb keine Rechte der Kläger. Gegen den Kreuzerlass vorgegangen war der Bund für Geistesfreiheit. Er hatte die Klage damit begründet, dass mit der Anordnung von Ministerpräsident Söder gegen die Verpflichtung des Staates verstoßen wird, sich in weltanschaulichen und religiösen Fragen neutral zu verhalten. Dies räumten die Leipziger Richter zwar ein, trotzdem liege kein Eingriff in die Grundrechte vor. – BR

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