Di.. Apr. 14th, 2026

Berlin – Bundesregierung hat ein Gesetz zur beschleunigten Aufrüstung beschlossen: Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Aufträge zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr – auch für solche, die nicht unmittelbar Rüstungsgüter betreffen.

Künftig sollen höhere Schwellenwerte gelten, ab denen es Ausschreibungen geben muss. Die Vorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen wird für die Bundeswehr ausgesetzt. – BR

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