Berlin – Bundesregierung hat ein Gesetz zur beschleunigten Aufrüstung beschlossen: Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Aufträge zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr – auch für solche, die nicht unmittelbar Rüstungsgüter betreffen.
Künftig sollen höhere Schwellenwerte gelten, ab denen es Ausschreibungen geben muss. Die Vorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen wird für die Bundeswehr ausgesetzt. – BR
