Mo. Dez 2nd, 2024

Berlin: Eine von den Bundesländern gewünschte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude wird vorerst nicht vom Bund umgesetzt.

Bundesjustizminister Buschmann sagte dem „Handelsblatt“, man solle angesichts höchster finanzieller Belastungen der privaten Haushalte von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben noch teurer macht. Buschmann hält eine solche Versicherungspflicht für verfassungsrechtlich möglich, aber politisch für falsch. Die Länder könnten aber selbst tätig werden, falls sie eine Pflichtversicherung wünschen. Die Gesetzgebungskompetenz dafür hätten sie nach dem Grundgesetz, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen hat, so Buschmann. Auslöser der Debatte war die Hochwasserkatastrophe 2021 im Ahrtal. – BR

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