Berlin: Bundesjustizminister Buschmann hat seine Gesetzespläne für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren veröffentlicht. Dabei bekräftigte er, dass er die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung weiterhin ablehnt.
Die Anordnung wäre mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden, so Buschmann. Stattdessen soll nun das Quick-Freeze-Verfahren eingeführt werden. Das soll regeln, auf welche Weise Ermittler auf bestimmte Telekommunikationsdaten zugreifen können. Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung werden dabei die Daten nicht generell gespeichert, sondern beim Verdacht einer Straftat „eingefroren“ – also gesichert. Wenn sich der Verdacht konkretisiert, dürfen die Daten den Ermittlern zur Auswertung übermittelt werden. Sicherheitsbehörden kritisieren die Pläne. Sie befürchten, dass ohne eine pauschale Speicherung der Daten diese am Ende nicht zur Verfügung stehen könnten. – BR