Mi. Apr 24th, 2024

Berlin – Seit Mitternacht gilt das erweiterte Infektionsschutzgesetz. In Landkreisen oder Städten mit hoher Sieben-Tage-Inzidenz tritt automatisch die sogenannte Corona-Notbremse in Kraft.
Liegt der Wert mindestens drei Tage über 100, gilt zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Anders als in den anderen Ländern ist in Bayern dann auch Joggen oder Spazierengehen verboten. Bei wichtigen Gründen, etwa der Pflege von Angehörigen, der Versorgung von Tieren oder in Notfällen gibt es Ausnahmen. Außerdem darf sich ein Haushalt höchstens noch mit einer weiteren Person treffen. Strenger sind in Bayern auch die Regelungen für die Schulen: ab einer Inzidenz von 100 gehen alle Schüler mit Ausnahme der Abschlussklassen in den Distanzunterricht. Für den Virchowbund der niedergelassenen Ärzte sind die neuen Maßnahmen Grund zum Optimismus. Der Vorsitzende Heinrich sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, so könnte die dritte Welle gebrochen werden. – BR

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