Fr. Apr 19th, 2024

Wien: Die Ausnahmen von den Corona-Regeln für Kirchen- und Religionsgemeinschaften in Österreich im Herbst 2021 waren verfassungswidrig.
Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Die obersten Richter erklärten, die Regelung habe gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Denn das Betreten von Kultureinrichtungen war während des Lockdowns von Ende November bis Mitte Dezember 2021 in Österreich ausnahmslos untersagt. Zusammenkünfte zur gemeinsamen Religionsausübung hingegen waren von der Verordnung ausgenommen. Gegen diese Regelung hatten mehrere Kulturschaffende geklagt. Auch das mehrfach verlängerte Friseur-Verbot für Ungeimpfte wurde in einem weiteren Urteil für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht folgte damit dem Argument eines Klägers, wonach Friseurbesuche nach einer so langen Zeit auch zum Grundbedürfnis werden. – BR

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