Fr. Apr 19th, 2024

Neuburg – 288 Personen aus dem Landkreis mit SARS-CoV-2 infiziert Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen meldet am Mittwoch, 09.12.2020, 12.00 Uhr, 38 Neuinfektionen. 4 Personen sind wieder genesen.

Damit sind aktuell 288 Landkreisbürger mit SARS-Cov-2 infiziert. Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit 21 bestätigte Coronaviruspatienten behandelt. Davon wird einer intensivmedizinisch betreut und beatmet. Bei zwei Patienten besteht der Verdacht auf eine CoronavirusInfektion. (Stand: 09.12.2020, 12.00 Uhr).

In der KJF-Klinik St. Elisabeth werden derzeit 13 bestätigte Coronaviruspatienten betreut. Davon wird einer intensivmedizinisch betreut und beatmet. Bei sieben Patienten besteht der Verdacht auf eine CoronavirusInfektion. (Stand: 09.12.2020, 12.00 Uhr)

Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis NeuburgSchrobenhausen insgesamt 1655 Personen mit dem Coronavirus infiziert, davon gelten 1326 als bereits genesen. 41 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben (Stand: 09.12.2020, 12.00 Uhr)

Wir möchten Sie außerdem auf die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) hinweisen, die heute in Kraft getreten ist. Hier sind u.a. auch Hotspot-Maßnahmen geregelt. BayMBl. 2020 Nr. 711 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so gilt ab dem auf die erstmalige Überschreitung folgenden Tag Folgendes:

  • Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt (Ausnahmen sind in der BayIfSMV nachzulesen)
  • Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.
  • An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.
  • Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Die Kreisverwaltungsbehörde kann das Außerkrafttreten der Regelungen nach Satz 1 anordnen, wenn der in Satz 1 bestimmte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so trifft die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung weitergehende Anordnungen. – Jonas Faller, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Derzeit infiziert, Stand: 09.12.2020, 12:00 Uhr
Aresing 26
Berg im Gau 7
Bergheim 7
Brunnen 4
Burgheim 19
Ehekirchen 11
Gachenbach 4
Karlshuld 10
Karlskron 18
Königsmoos 27
Langenmosen 5
Neuburg a.d. Donau 74
Oberhausen 3
Rennertshofen 14
Rohrenfels 4
Schrobenhausen 51
Waidhofen 1
Weichering 3
Summe 288

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