München: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform sorgt weiter für Diskussionen.
Der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Ullrich, kritisierte in der „Augsburger Allgemeinen“ die Karlsruher Richter: Mit ihrer Entscheidung würden sie keine verfassungspolitische Befriedung erreichen. Das neue Wahlrecht nannte er eine Täuschung des Wählers. Dem widerspricht der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Thomae: Der Vorwurf, dass die Wahlrechtsreform Wahlkreissieger um ihr sicheres Mandat betrügen würde, halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. – BR