Do. Mrz 28th, 2024

Karlsruhe: Sogenannte „Cum-Ex“-Aktiendeals gelten nun auch höchstrichterlich als strafbare Steuerhinterziehung.
Der Bundesgerichtshof schloss sich dem Urteil des Bonner Landgerichts vom März 2020 an und verwarf sämtliche Revisionen dagegen. Die Bonner Richter hatten zwei ehemalige Börsenhändler aus London wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die beiden hatten sich im Zuge von komplizierten Aktiendeals Kapitalertragsteuern erstatten lassen, die sie nie bezahlt hatten. Die Verteidigung argumentierte, damit hätten sie nur eine Gesetzeslücke genutzt. Der Bundesgerichtshof wies das zurück: Aus dem Gesetz habe sich eindeutig ergeben, dass nur tatsächlich gezahlte Steuern gegenüber den Finanzbehörden geltend gemacht werden können. – BR

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