Wiesbaden: Im zweiten Cum-Ex-Prozess hat das Landgericht Wiesbaden die Schlüsselfigur des Steuerskandals, Berger, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Gericht befand den früheren Steueranwalt Berger der Steuerhinterziehung für schuldig. Aus Bergers Vermögen sollen zudem Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 72-Jährigen vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiengeschäften maßgeblich mitgewirkt zu haben. Diese hätten einen Steuerschaden von rund 113 Millionen Euro verursacht. 2012 hatte Berger sich nach einer Durchsuchung seiner Kanzlei in die Schweiz abgesetzt. Im vergangenen Februar war er an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Zusammen mit einem Urteil vom Landgericht Bonn drohen Berger nun etwa 15 Jahre Haft. – BR