Berlin – Kurzarbeit, Pflege, Adoptionen: Mit dem Monatswechsel treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Die Änderungen ab dem 1. April im Überblick.Adoptionen
Familien, die ein Kind adoptieren wollen, haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Beratung. Im Vorfeld von Stiefkindadoptionen ist sogar eine Pflichtberatung vorgeschrieben. Mehr Rechte gibt es für die biologischen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben: Sie erhalten einen Anspruch auf Informationen aus der Adoptionsfamilie – vorausgesetzt, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind. Gleichzeitig sind Auslandsadoptionen auf eigene Faust in Zukunft grundsätzlich verboten.
Soziales
Zum 1. April tritt das Sozialschutzpaket III in Kraft, das die finanziellen Folgen der Corona-Krise abmildern soll. Damit werden vor allem die Regelungen verlängert, die den Bezug einer staatlichen Grundsicherung erleichtern. Vermögensprüfungen bleiben stark eingeschränkt. Zudem werden die Wohnkosten auch dann vom Staat übernommen, wenn der Betroffene dafür eigentlich in einer zu großen Wohnung lebt.
Kurzarbeit
Weil die Corona-Pandemie immer noch andauert, ist auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld weiterhin möglich. Die Antragsfrist, die eigentlich Ende März auslaufen sollte, wird bis Ende Juni verlängert. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind und nicht erst – wie sonst – ab einer Schwelle von 30 Prozent.
Pflege
Wegen Corona waren großzügigere Regelungen für pflegende Angehörige gewährt worden, und auch hier werden die zum Monatswechsel auslaufenden Maßnahmen um zunächst drei Monate verlängert. Um bei einem kurzfristigen Pflegefall die Betreuung eines Angehörigen zu organisieren, können Beschäftigte ihrer Arbeit damit weiterhin 20 Tage statt der üblichen zehn Arbeitstage fernbleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das in dieser Zeit den Lohnausfall ausgleichen soll, wird unverändert 20 Tage lang gezahlt.
Neues Gesetz in der Pflege So werden Angehörige entlastet
Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich künftig nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen.
Verkehr
Wer seine praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Gangschaltung fahren. Voraussetzung dafür: mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe. Hierfür muss lediglich eine weitere 15-minütige Testfahrt absolviert werden.
Mindestlohn
Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt von April an ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn. Bei der Innen- und Unterhaltsreinigung gibt es damit mindestens 11,11 Euro pro Stunde, in der Glas- und Außenreinigung liegt die Lohnuntergrenze bei 14,45 Euro.
Rente
Bei der Alterssicherung für Landwirte profitieren künftig mehr Versicherte von staatlichen Zuschüssen. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Beitragszuschuss gewährt wird, steigt zum 1. April auf 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Das sind derzeit 22.428 Euro in Ostdeutschland sowie 23.688 Euro im Westen. – tagesschau.de