Fr. Mrz 29th, 2024

– Kriegsflüchtlinge müssen sich im Ankunftszentrum in München registrieren
– Regelung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Neuburg – Die Regierung von Oberbayern hat die Landkreise und kreisfreien Städte aktuell darüber informiert, dass alle in Oberbayern ankommenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge zunächst an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum des Freistaats in München weitergeleitet werden sollen. Dort erfolgt die erforderliche Registrierung für alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge, insbesondere auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. All jenen, die nicht privat bei Verwandten und Bekannten untergebracht werden können, wird Wohnraum in einer Asylunterbringung angeboten. Bitte beachten: Im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erfolgt keine Registrierung.

Nach der Registrierung im Ankunftszentrum in München können diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen. Wer eine Unterkunft benötigt, wird einer Asylunterkunft zugewiesen. Parallel prüft der Landkreis die Unterkunftsangebote, die ihm von Privatpersonen für die Flüchtlingsunterbringung angeboten wurden, daraufhin, welche davon für eine sofortige Unterbringung geeignet sind.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen unbedingt registriert werden. Grundsätzlich nimmt jedes Jugendamt minderjährige unbegleitete Kinder und Jugendliche vor Ort in Obhut. Es erfolgt dann eine sogenannte vorläufige Inobhutnahme, d. h. die Kinder oder Jugendlichen werden in speziellen Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht. Anschließend erfolgt eine bundesweite Verteilung. Eine spontane private Unterbringung in aufnahmewilligen Familien ist für diese Personengruppe leider nicht zulässig.

Aus aktuellem Anlass bittet der Landkreis alle Helferinnen und Helfer, die Kriegsflüchtlinge abholen, diese zur Registrierung und Unterkunftszuteilung in das Ankunftszentrum in München zu bringen.

Kontakt Ankunftszentrum:
Das Ankunftszentrum ist unter folgender Adresse zu finden:
Maria-Probst-Straße 14
80939 München
(Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten).

Online-Registrierung:
Kriegsflüchtlinge, die bereits privat untergebracht und noch nicht registriert sind, können sich auch online anmelden unter ukraine.regierung- oberbayern@reg-ob.bayern.de. Hierfür werden folgende Angaben benötigt: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Kopie eines Ausweisdokuments, Familienverband (Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder), Adresse der aktuellen Unterkunft sowie Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail- Adresse. Informationen auf Russisch und Ukrainisch sind auf der Homepage des Landkreises unter www.neuburg-schrobenhausen.de/Aktuelles/Ukraine-Infos/Einreise-aus-der-Ukraine/

Rechtslage: Status der Kriegsflüchtlinge
Nach der aktuellen Rechtslage müssen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine keinen Asylantrag stellen. Die Europäische Union, Bund und Länder bereiten sich derzeit auf die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine vor. Auf Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von
Kriegsflüchtlingen gelten. Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Darüber hinaus können ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, nach Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen
einholen. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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