Karlsruhe: Facebook hat vor einem obersten deutschen Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Nach dem umfangreichen Datendiebstahl beim US-Internetkonzern vor einigen Jahren hat der Bundesgerichtshof nun zugunsten der Opfer entschieden.
Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern im Netz stelle einen immateriellen Schaden dar, also haben die Betroffenen infolge Schadenersatzansprüche, so die Richter. Dazu genüge der Kontroll-Verlust über die eigenen Daten. Es muss kein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Im konkreten Fall schlug das Gericht 100 Euro als Schadenersatz vor. Entscheiden muss nun aber die Vorinstanz. Im Jahr 2021 waren gestohlene Daten von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Nutzerinnen und Nutzern im Internet veröffentlicht worden. Das heutige Urteil wird auch für künftige Datenlecks bei Internetkonzernen Bedeutung haben. – BR