München: Die Deutsche Bahn kann mit Probebohrungen für die geplante Strecke zum Brenner-Basistunnel beginnen. Das Verwaltungsgericht München hat Klagen der Gemeinden Stephanskirchen und Rohrdorf dagegen abgewiesen.
In der Begründung heißt es, die Gemeinden hätten nicht gezeigt, wie die Bohrungen ihre Rechte verletzen könnten. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zudem eine Klage gegen die Untersuchung von Baugrund zum Nordzulauf für erledigt erklärt. Ein Grundstücksbesitzer und die Gemeinde Stephanskirchen befürchteten eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung. Der Brenner-Basistunnel soll in etwa zehn Jahren fertig sein. Österreich und Italien könnten den Zeitplan einhalten. Auf deutscher Seite wird mit einem Betrieb der Neubaustrecke allerdings erst 2040 gerechnet. – BR