Di. Apr 23rd, 2024

Berlin: Die Bundesregierung plant offenbar, die Schwelle zwischen Minijobs und einträglicheren Beschäftigungsverhältnissen zu senken.
Bisher lohnt es sich oft nicht, über die Minijob-Obergrenze hinaus zu arbeiten, weil dann Sozialbeiträge und oft auch Steuern fällig werden. Hier soll eine Übergangszone mit niedrigen Abgaben geschaffen werden. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Entwurf aus dem Arbeitsministerium. Die Reform soll am 1. Oktober in Kraft treten, wenn auch der Mindestlohn steigt und die Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro angehoben wird. – BR

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