Mo. Dez 2nd, 2024

Straßburg: In Deutschland kann auch in Zukunft die größte Gewerkschaft in einem Betrieb entscheiden, welcher Tarifvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen werden soll.

Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter wiesen damit Klagen kleinerer deutscher Gewerkschaften wie der Ärztevereinigung Marburger Bund oder der Lokführergewerkschaft GDL gegen das so genannte Tarifeinheitsgesetz ab. Diese hatten argumentiert, dass die Interessen ihrer speziellen Berufsgruppen untergehen, wenn die Gewerkschaften mit mehr Mitgliedern über die Regeln entscheiden dürfen. Die Straßburger Richter erklärten jedoch, aus ihrer Sicht stelle das deutsche Gesetz keine Verletzung des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit dar. Und es hindere kleinere Gewerkschaften auch nicht daran, eigene Verhandlungen mit Arbeitgebern zu führen.

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