Di. Dez 10th, 2024

Karlsruhe: Deutschland darf weiter im europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta bleiben, zumindest in der bisherigen Form.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit Klagen gegen die vorläufige Anwendung des Vertrags abgewiesen. Knapp 200.000 Bürger, darunter Dutzende Linke-Abgeordnete, hatten sich mit mehreren Verfassungsbeschwerden an das Gericht gewandt. Das Ceta-Abkommen soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern. Es regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Viele befürchten unter anderem, dass Wirtschaftsinteressen von Unternehmen höher bewertet werden könnten als deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen. In seiner endgültigen Form ist Ceta noch nicht ratifiziert. – BR

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