Di. Sep 17th, 2024

Luxemburg: Deutschland hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht genügend für den Naturschutz getan.

Die Richterinnen und Richter entschieden, dass Deutschland gegen Verpflichtungen aus der sogenannten Habitatrichtlinie verstoßen hat. Konkret seien 88 von mehr als 4.600 Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung nicht rechtzeitig als besondere Schutzgebiete ausgewiesen worden. Zudem seien dort keine detaillierten Erhaltungsziele festgelegt worden. Die Schutzgebiete dienen dazu, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Die EU-Kommission hatte die Verstöße Deutschlands zunächst gerügt und war dann vor den Gerichtshof gezogen. – BR

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