Mo. Okt 14th, 2024

Horbach / Westerwald – Die meisten jüngeren Bundesbürger können sich heute nicht mehr daran erinnern, dass hierzulande früher schwarze Taxis Fahrgäste beförderten. Denn seit mehr als 50 Jahren gehören hell-elfenbeinfarbene Taxis zum gewohnten Straßenbild. Allerdings nicht durchgängig, denn es gibt Ausnahmen. Interessant wäre sicher, zu testen, wie viele Quiz-Kandidaten bei Günther Jauch und Co. Fragen nach dem Grund für diese Farbwahl, dem Datum für die Umstellung auf beige und nach den Abweichungen von der Norm richtig beantworten können.

Es ist wahrscheinlich nicht ganz abwegig, anzunehmen, dass sich eher ältere Semester an die Umstellung von schwarz auf beige bei den Taxis erinnern. Denn dies geht auf eine Initiative des ehemaligen Verkehrsministers Georg Leber zurück. Der ordnete 1971 den Farbwechsel an. Danach hatten die Taxiunternehmer fünf Jahre lang Zeit, ihre Fahrzeuge in RAL 1015, so der offizielle Code der Farbe Hell-Elfenbein, zu lackieren.

Doch warum gerade diese Farbgebung für Taxis? Anderswo auf der Welt kommen solche Personentransportfahrzeuge in unterschiedlichen Farbgebungen daher: Die Cabs in New York etwa sind in einem unverwechselbaren, auffälligen Gelbton lackiert. Damit gehören sie ebenso zum Stadtbild wie die Brooklyn Bridge oder die Skyscraper Manhattans. Und Joni Mitchells 70er-Jahre-Hit vom „Big Yellow Taxi“ ist unterdessen zu einer zeitlosen Hymne gereift.

In London wiederum sind sowohl die altehrwürdigen Cabs als auch ihre modernen Nachfolger in distinguiertem Schwarz gehalten. Die alten „black cabs“ sollen ihre traditionell hohe Form übrigens der Legende nach jener Anforderung zu verdanken haben, dass vornehme Zeitgenossen in den frühen Jahren dieses Fortbewegungsmittels noch ein- und aussteigen wollten, ohne ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Das galt nämlich als unfein.

In Hongkong wiederum stößt man auf blaue, grüne und rote Taxis. Sie unterscheiden sich je nach Stadtteilen, in denen sie unterwegs sind – und zum Teil auch nach den Preisen. Derweil gibt es in etlichen Ländern weltweit überhaupt keine Vorschriften, wie Taxis auszusehen haben oder lackiert sein müssen. In Kuba beispielsweise hat der Reisende die Wahl zwischen privaten Taxis, die in Form von US-amerikanischen Oldtimern in den unterschiedlichsten Farben daherkommen, und offiziellen staatlichen Taxis moderner Bauart, die überwiegend gelb sind.

Doch zurück in die Heimat: Wie kam es zu der Vorgabe, dass die meisten Taxis hierzulande weitgehend einheitlich beige auszusehen haben? In einem Interview mit dem Berliner Rundfunk RBB begründete der Vizepräsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM), Hermann Waldner, die Entscheidung für den Farbwechsel von schwarz auf hellbeige aus dem Jahr 1971 damit, dass die schwarzen Taxis jener Zeit noch über keine Klimaanlage verfügt hätten. Daher heizten sich die Wagen unter Sonneneinstrahlung zu sehr auf, was unangenehm für Chauffeure wie Fahrgäste war. Zum anderen galt der helle Farbton als besser wahrnehmbar, was ein Plus an Sicherheit bedeutete. Gegen eine noch auffälligere Signalfarbe sprach demnach der Wunsch nach einem dezent-seriösen Erscheinungsbild der Taxis.

Darüber hinaus sollen auch praktische Erwägungen das helle Beige präferiert haben: Etwa weil darauf Staub und Schmutz nicht so ins Auge fallen wie bei dunkleren Farben und die Taxis somit auch nach einem langen Arbeitstag immer noch gepflegt aussehen. Darüber hinaus fallen auch kleinere Dellen und Beschädigungen nicht so auf.

Und so wurde RAL 1015 zur Farbe der Taxis. Aber nicht ausschließlich, denn auch Privatpersonen dürfen ihr Auto in diesem Farbton fahren. Doch das sind erfahrungsgemäß seltene Ausnahmefälle.

Obwohl Hell-Elfenbein unterdessen in der Bevölkerung überwiegend als Wahrzeichen von Taxis wahrgenommen wird, ist die Farbe dennoch nicht bundesweit vorgeschrieben für solche Fahrzeuge. Da schon 1971 keine Einigkeit dahingehend herrschte, ob es eine einheitliche Vorgabe geben sollte, einigte man sich als Kompromisslösung darauf, den Bundesländern die Möglichkeit einzuräumen, eine Befreiung von der allgemeinen Farbpflicht gestatten zu können. Und dies nutzen bis heute Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland oder auch Schleswig-Holstein. – Recherche-Tipp im Goslar-Institut

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