Do. Mrz 28th, 2024

Donauwörth: Die Regierung von Schwaben hat den Landrat von Donau-Ries, Rößle, trotz unberechtigter vorzeitiger Impfung verteidigt. Eine Prüfung habe ergeben, dass es sich nicht um ein schuldhaftes Verhalten handele, da der Impfstoff andernfalls verfallen wäre.
Auch den Verantwortlichen am Donauwörther Krankenhaus könne kein Fehlverhalten vorgeworfen werden, hieß es. Gleichzeitig kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass man von einem Reserveplan mit Impffreiwilligen im zuständigen Krankenhaus nichts gewusst habe. Es sei deshalb eine nachvollziehbare Entscheidung gewesen, den Landrat und dessen Stellvertreterin über frei gewordene Impfdosen zu informieren. Die beiden waren in die Kritik geraten, weil sie sich, obwohl sie nicht berechtigt waren, hatten impfen lassen. Außerdem hatten beide verneint, zum Zeitpunkt ihrer Impfungen habe es bereits einen Reserveplan gegeben. – BR

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