Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung (Öffentliches Alkoholverbot)Die Gemeinde Karlshuld erlässt folgendeAllgemeinverfügung über ein öffentliches Alkoholverbot in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 29.06.2022 bis 04.07.2022 in der Gemeinde Karlshuld
1. – Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes, das in der Zeit vom 29.06.2022 bis 03.07.2022 stattfindet ist es vom 29.06.2022, 12:00 Uhr bis 04.07.2022, 06:00 Uhr verboten auf den im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichneten Flächen im Bereich der Kindergartenstraße und Schulstraße alkoholische Getränke zu konsumieren, mitzuführen oder mitzubringen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
2. – Beim Konsumieren, Mitführen oder Mitbringen von alkoholischen Getränken kann der Zutritt zu dem Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verweigert oder ein Platzverweis für den Aufenthalt in diesem Gebiet ausgesprochen werden.
3. – Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von gemeindlichen Bediensteten sowie von durch die Gemeinde Karlshuld hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten.
4. – Für den Fall des Verstoßes gegen eines der Verbote der Ziffern 1, 2 oder 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250,00 € fällig.
5. – Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 bis 3 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
6. – Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
7. – Diese Allgemeinverfügung tritt am 29.06.2022 um 0:00 in Kraft.
Öffentliches Alkoholverbot – Lageplan JPG